Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.
Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:
Vorbesitz
Erweiterung auf
Gesamtgebühr
S,M (AM), L
AM, L,T
43,90 €
A1
A, A2, B, BE
43,90 €
L, M (AM), T, S
A1, A, A2, B, BE
44,70 €
Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.
Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.
Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Hinweise für Löhne