Gaststättengewerbe
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) zum Betrieb von Gaststätten (Restaurants, Gastwirtschaften, Eisdielen, Imbissstuben, Diskotheken, Nachtbars).
Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, benötigt dazu eine Schankerlaubnis.
Bei festen Betriebsstätten / Gaststätten wird eine allgemeine Erlaubnis (Konzession) benötigt.
Wer bei öffentlichen Veranstaltungen / Feiern / Festen aus besonderen Anlässen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine vorübergehende Schankerlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
- Unterlagen der Gewerbemeldung ( hier)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Pachtvertrag
- Lageplan des Objektes (2-fach - Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
- Beschreibung der Betriebsräume
- Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz (erhältlich über das Gesundheitsamt)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Nach Verwaltungsaufwand (max. 3.500,- €)
- Bei einer vorübergehenden Schankerlaubnis 25,- € pro Ausgabestelle
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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