Gaststättengewerbe
Gaststättengewerbe
Hinweise für Ennepetal
Beschreibung
Hinweise für Ennepetal
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.Der Erlaubnis bedarf nicht, weralkoholfreie Getränke,unentgeltliche Kostproben,zubereitete Speisen oderin Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht. In Verbindung mit einer Schank- oder Speisewirtschaft, die nicht nur der Beköstigung der Hausgäste dient, ist der Beherbergungsbetrieb allerdings erlaubnispflichtig.Vor Erlaubniserteilung ist der Antragssteller in einem persönlichem Gespräch über das Erlaubnisverfahren und den damit verbundenen Anforderungen zu unterrichten.
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Ansprechpartner
Ordnung, Verkehr und Abfallwirtschaft
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Telefon Festnetz: Bitte wählen Sie im Bürgerservice unter "Dienstleistungen" Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie dann gezielt Ihre Ansprechperson
Fax: 02333 - 979 280
E-Mail: ordnungsamt@ennepetal.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 1 ff. Gaststättengesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebührenhöhe für Gaststättenerlaubnisse wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 100,00 € bis 3.500,00 € festgesetzt.Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.Bei Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 80% der Gebühr fällig. Die restliche Gebühr ist spätestens bei Aushändigung der Erlaubnis zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag Gaststättenerlaubnis (pdf) Merkblatt Gaststättenerlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen