Gaststättengewerbe
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Das Gaststättenwesen beinhaltet:
- Gaststättenerlaubnis, Getränkeschankanlagen
- Sperrstunden
- Ausschankgenehmigungen
Ein Gaststättengewerbe liegt vor, wenn im stehenden Gewerbe entweder
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Speisewirtschaft) oder
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb) werden und dieser Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Ein Gaststättengewerbe betreibt auch derjenige, der als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe während einer Veranstaltung Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
In diesem Produkt sind alle Dienstleistungen erfasst, die die Gemeinde Wadersloh im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. Genehmigung eines Gaststättengewerbes anbietet. Hier finden Sie auch Hinweise zu den Sperrzeiten oder zu einmaligen Veranstaltungen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wadersloh
Formulare
Hinweise für Wadersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Wadersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wadersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Wadersloh
Fristen
Hinweise für Wadersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wadersloh
Kosten
Hinweise für Wadersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wadersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Wadersloh
Nutzen Sie gerne den digitalen Dienst:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen