Gaststättengewerbe

    Gaststättengewerbe

    Hinweise für Hückelhoven

    Beschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) alkoholische Getränke an andere Personen zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt oder verabreicht, muss eine Gaststättenerlaubnis besitzen.

    Bei änderungsfreier Übernahme eines bestehenden Betriebes kann gegebenenfalls, zur Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität, eine vorläufige Erlaubnis (befristet auf 3 Monate) auf Antrag erteilt werden.

    Der Antrag kann in den Diensträumen gestellt werden bzw. online beantragt werden.

    Eine bestehende Erlaubnis muss erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten oder Außenflächen (Biergärten, Straßencafés, Terrassen usw.) genutzt werden sollen, oder Inhaber oder die Geschäftsführung bei juristischen Personen wechseln.

    Der Betrieb einer Außengastronomie auf öffentlicher Fläche erfordert zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes. Die Nutzung von Außenflächen auf privaten Grundstücken bedarf einer Baugenehmigung.

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn

    - nur alkoholfreie Getränke,
    - unentgeltliche Kostproben,
    - zubereitete Speisen oder
    - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

    verabreicht werden.

    Erforderliche Abnahmen:

    - Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Hückelhoven

    - Abnahme durch das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg

    - Abnahme durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg

    Bearbeitungsdauer:
    • Der Bearbeitungszeitraum richtet sich u. a. nach Dauer der Beibringung der geforderten Unterlagen und Abnahmen.
    • Die Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis ist nach 8 - 12 Werktagen möglich. Die Bearbeitungsdauer einer endgültigen Erlaubnis beträgt 4 - 12 Wochen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05a8b8925fac2cd0452997a1c3405d1f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hückelhoven

    Ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Anlagen.

    Formulare

    Hinweise für Hückelhoven

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hückelhoven

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hückelhoven

    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven

    Die Verwaltungsgebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist bei Antragstellung als Vorschuss zu entrichten. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 Euro und 1.200 Euro. (Tarifstelle 12.14.1 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung).
    Für eine befristete Vorerlaubnis ist eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro - 250 Euro zu entrichten. (Tarifstelle 12.14.3 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hückelhoven

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hückelhoven

    • Gaststättengesetz
    • Gewerberechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de