Gaststättengewerbe

    Gaststättengewerbe

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Auch nach Wegfall der Gaststättenbauordnung und dem sogenannten "Toilettenerlass" in Nordrhein-Westfalen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Toiletten für die Gäste in Gaststätten und Restaurants vorhanden sein.

    Wie sieht die aktuelle Rechtslage dazu aus?

    GASTSTÄTTEN MIT VERSAMMLUNGSRAUM UND FÜR MEHR ALS 200 GÄSTE
    Gaststätten für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher und mit Versammlungsraum gelten als Versammlungsstätte und unterliegen den Regelungen der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO). Danach besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten in solchen Versammlungsstätten. In einer Tabelle ist aufgelistet, wieviel Toiletten im Verhältnis zu den Gästeplätzen vorhanden sein müssen (§ 12 SBauVO).

    GASTSTÄTTEN FÜR WENIGER ALS 200 GÄSTE 
    Für Gaststätten, die nicht als Versammlungsstätte gelten, gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, ob und wann Gästetoiletten vorhanden sein müssen. Nach dem Gaststättenrecht ist es jedoch möglich, dazu Anordnungen zu erteilen. Dabei ist nicht unbedingt ausschlaggebend, ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

    Besteht keine Toilettenpflicht, muss ein Schild im Eingangsbereich der Gaststätte darauf hinweisen. Ist dennoch eine Toilette vorhanden, muss diese als Personaltoilette ausgewiesen sein.

    Viele Gastronomien verfügen nicht über Personaltoiletten. Das Personal eines gastronomischen Betriebes kann dann auch die vorhandenen Gästetoiletten benutzen. Bedingung ist allerdings, dass dort warmes fließendes Wasser, Einmalhandtücher und Seife vorhanden sind.

    BARRIEREFREIHEIT - BEHINDERTENGERECHTE TOILETTEN
    Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank wird nur erteilt, wenn die für die Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen barrierefrei genutzt werden können (§ 4 Absatz 1 Nummer 2 a Gaststättengesetz). Dazu gehört auch, dass eine behindertengerechte Toilette vorhanden ist. Dies gilt aber nur für Räume in Gebäuden, für die nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung erteilt wurde. War keine Baugenehmigung erforderlich, gilt die Regelung für Gebäude, die nach dem 1. Mai 2002 fertig gestellt, umgebaut oder erweitert wurden.

    Sofern eine barrierefreie Gestaltung der Räume nicht möglich ist oder wenn, dann nur mit unzumutbaren Aufwendungen, kann die Erlaubnis unter Umständen trotzdem erteilt werden. Maßgebend ist auch hier die Beurteilung des Einzelfalls.

    Sonderbauverordnung - SBauVO - Auszug § 12
    Toilettenräume von Versammlungsstätten
     
    (1) Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben. Toiletten sollen in jedem Geschoss angeordnet werden. 
    Es sollen mindestens vorhanden sein:

    Besucherplätze Damentoiletten Herrentoiletten     Toilettenbecken Toilettenbecken Urinalbecken bis 1.000 je 100 1,2 0,8 1,2 über 1.000 je weitere 100 0,8 0,4 0,6 über 20.000 je weitere 100 0,4 0,3 0,6

    Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen aufzurunden. Soweit die Aufteilung der Toilettenräume nach Satz 2 nach der Art der Veranstaltung nicht zweckmäßig ist, kann für die Dauer der Veranstaltung eine andere Aufteilung erfolgen, wenn die Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet werden. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.

    (2) Für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je 10 Plätzen für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen eine Toilette, vorhanden sein.

    (3) Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_082f20957cac0d82092c1f9b33e7721f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkelenz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkelenz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkelenz

    Fristen

    Hinweise für Erkelenz

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkelenz

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de