Vertretungsmacht des Vormundes
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wenn Eltern ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung nicht - oder nicht zum Wohle der Kinder - nachkommen, muss der Staat den Schutz der Kinder gewährleisten. Daher wurde das Prinzip der Vormundschaft in die allgemeine Rechtsordnung aufgenommen. Der Vormund, die Vormünderin hat die gesamte elterliche Sorge inne und handelt damit anstelle der Eltern. Er beziehungsweise sie ist dabei ausschließlich dem Wohl und den Interessen seines Mündels (des Kindes oder Jugendlichen) verpflichtet.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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