Gewerbliche Personenbeförderung im StraßenverkehrOnline erledigen

    Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Gewerbliche Personenbeförderung

    mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen

    Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
    Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
    Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
    Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
    Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.

    Gewerbliche Personenbeförderung

     

    mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen


    Taxikonzession
    Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
    Voraussetzung:
    Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis

    Mietwagenkonzession
    Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5c810305cf0a637f15520368b599067

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-2243

    Fax: 02381 17-2884

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    vorbereitete Antragsformulare,

    Merkblatt - siehe Formulare

     

    (Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)


    Personalausweis oder Paß

    bei ausl. Mitbürgern:
    Paß
    Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
    Arbeitserlaubnis
    Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) 

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de