Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Die Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Rahden beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Haushaltssatzung der Stadt Rahden festgesetzt.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt aktuell bei 300 Prozent
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt aktuell bei 500 Prozent
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Grundsteuergesetz (GrStG)
Abgabenordnung (AO)
Haushaltssatzungen der Stadt Rahden
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Das Kontaktformular kann bei dieser Dienstleistung nur für allgemeine Anfragen genutzt werden. Über das Kontaktformular werden ausdrücklich keine Einsprüche, Widersprüche oder formgebundene Anträge entgegengenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Informationen zur Grundsteuerreform NRW und zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Rahden