Grundsteuer Festsetzung für land- und forstwirtschaftliches VermögenOnline erledigen

    Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Die Eigentümer von Grundstücken werden von der Hansestadt Herford zur Grundsteuer herangezogen.

    Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer sind neben dem Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz das Grundsteuergesetz (GrStG), das Bewertungsgesetz (BewG) sowie die Haushaltssatzung für das jeweils veranlagte Haushaltjahr.

    Die Grundsteuer wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und auf alle bebauten und bebaubaren Grundstücke (Grundsteuer B) erhoben.

    Berechnung der Grundsteuer:

    Zunächst stellt das Finanzamt Herford für jedes Grundstück einen Einheitswert (nach neuem Bewertungsrecht ab 2025: Grundsteuerwert) fest, aus dem sich der Grundsteuermessbetrag ergibt. Das Finanzamt erteilt im Anschluss daran den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid).
    Bei Fragen zum Einheitswert oder zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich daher bitte an die Bewertungsstelle des Finanzamtes.
    Die Stadt Herford setzt durch den Steuerbescheid (Folgebescheid) die Grundsteuer fest, indem sie den Steuermessbetrag und den durch den Rat der Stadt Herford beschlossenen Hebesatz (derzeit 237 % für die Grundsteuer A und 501 % für die Grundsteuer B) anwendet.

     

    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

     

    Eigentümerwechsel - Gesetzliche Regelung bei der Grundsteuer

    Der bisherige Eigentümer bleibt für das gesamte Kalenderjahr, in dem der Eigentümerwechsel stattfindet, Steuerschuldner. Die Grundsteuerpflicht des Erwerbers beginnt ab dem 01.01.des folgenden Jahres.

    Erst nach der Zurechnung gegenüber dem Erwerber des Grundstücks durch das Finanzamt kann dieser von der Gemeinde zur Grundsteuer herangezogen werden.
    Der Stichtag der öffentlich-rechtlichen Steuerpflicht bleibt von dem im Kaufvertrag vereinbarten Übergang von Nutzen und Lasten oder der Umschreibung im Grundbuch unberührt.

    Unterjährige Umschreibung der Grundsteuer

    Eine unterjährige Umschreibung vor dem 01.01. des Folgejahres ist dann möglich, wenn sich die Kaufvertragsparteien darüber einig sind, dass die Grundbesitzabgaben bereits im laufenden Jahr vom Erwerber übernommen werden.

    Für die unterjährige Umschreibung kann das folgende Formular genutzt werden:

    Eigentumswechselanzeige (externer Link)

    Dieses Verfahren ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück unverändert (ohne Teilungen, Größenveränderung o.ä.) übergeht.

    Der bisherige Grundbesitzabgabenbescheid ist immer solange zu beachten, bis ein Änderungsbescheid ergeht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_def60d4e4cbbbee91860105a7fdf4c2a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • grundsätzlich keine

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Fälligkeiten

    Die Grundbesitzabgaben sind je zu einem Viertel des Jahresbeitrages am

    Bis zum 30.09. eines Jahres ist auf Antrag ab dem Folgejahr eine jährliche Zahlungsweise zum 01.07. möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).

     

    Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Die Grundbesitzabgaben können zu den jeweils im Bescheid aufgeführten Fälligkeiten per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden.

    Aufgrund der SEPA-Lastschrift-Bestimmungen ist es zwingend erforderlich, auch das online ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auszudrucken, im Original zu unterzeichnen und der Hansestadt Herford auch im Original zukommen zu lassen.

     

    Ein SEPA-Lastschriftformular, das per Fax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form übermittelt wird, kann leider nicht als erteiltes Mandat akzeptiert werden.

    Die Formulare zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie unter den Onlinedienstleistungen (siehe unten).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Sollten Sie ein Anliegen haben, das sich nicht telefonisch, per E-Mail oder schriftlich klären lässt, können Sie auch online Termine mit der Steuerabteilung vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de