Grundsteuer Festsetzung für land- und forstwirtschaftliches VermögenOnline erledigen

    Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die Grundsteuer wird erhoben für

    - land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
    - alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

    Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Aachen in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Aktuelle Hebesätze:
    Grundsteuer A = 305 %
    Grundsteuer B = 525 %

     

    Entwicklung der Hebesätze

    Von Bis

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    1980 1981

    190 %

    276 % 1982 1985 190 % 280 % 1986   194 % 288 % 1987 1989 202 % 304 % 1990 1991 218 % 336 % 1992 1994 218 % 370 % 1995   250 % 400 % 1996 1997 270 % 440 % 1998  2010 290 % 470 % 2011  2014 305 % 495 % 2015   305 % 525 %

     


    Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
    Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren

    Zahlungstermin 01.07.
    Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f81afed4fc0f744d4399c873ac60557

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Widerspruchsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Habsburgerallee 11-13

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veranlagungssachgebiete Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Habsburgerallee 11-13

    52064 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • grundsätzlich keine

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    keine, es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Informationen zur Grundsteuerreform:

    Auch im neuen Grundsteuerrecht wird das bisherige dreistufige Verfahren mit der Verteilung der Zuständigkeiten auf Finanzamt (Stufe 1 u. 2) und Kommune (Stufe 3) beibehalten.

    1. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuerwertes aufgrund von Steuererklärungen
    2. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuermessbetrages auf Basis des Grundsteuerwertes + Erlass eines Grundsteuermessbescheides
    3. Stufe Kommune: Festsetzung der Grundsteuer auf Basis des Grundsteuermessbescheides
      und des Hebesatzes

    Für Stufe 1 (Steuererklärung) ist also ausschließlich das Finanzamt und nicht die Stadtverwaltung Aachen zuständig.

    Die in Stufe 1 durch das Finanzamt angeforderten Steuererklärungen müssen im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:

    • Lage des Grundstücks
    • Grundstücksfläche
    • Bodenrichtwert
    • Gebäudeart
    • Wohnfläche
    • Baujahr
    • Gebäude

    Jede(r) Grundstückseigentümer*in wird/wurde im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt (für das Stadtgebiet Aachen ist dies das Finanzamt Aachen-Stadt - Krefelder Straße-) hierüber informiert und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert.
    Bei Fragen hierzu kann ausschließlich das Finanzamt Aachen-Stadt Auskünfte erteilen. Dieses hat speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.

    Hotline des Finanzamtes:    0241 469-1959

    Diese Hotline ist ab dem 01.02.2024 nur noch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

    Die o.g. Angaben in der Steuererklärung können in der Regel über das das folgende Internetprtal des Finanzamtes abgerufen werden:

    grundsteuer-geodaten.nrw.de

    Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:

    www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de