Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Moers
Erläuterungen zu den Grundsteuern:
Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.
- Grundsteuer A: 300 %
A steht für agrarisch, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. - Grundsteuer B: 813 %
B steht für baulich, für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.
Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Kamp-Lintfort ist dafür zuständig: Telefon: 0 28 42 / 121-0 (Vermittlung).
Die Bewertungsstelle ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten. Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Das Finanzamt erteilt anschließend den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.
Auf diesen Grundlagen berechnet der Fachdienst Steuern und Abgaben die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit einem von der Stadt festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung veröffentlicht.
Wenn Sie Fragen über die Grundsteuern haben schreiben Sie uns eine E-Mail.
Weitere Informationen:
- Kauf von Grundstücken für Wohnbebauung
- wir4 - Wirtschaftsförderung für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg - Gewerbeflächen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Moers