Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Aktuelle Informationen zu den Grundbesitzabgaben 2024 erhalten Sie hier.
Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) und die unbebauten Grundstücke. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie von den jeweiligen Grundstücksbesitzer*innen oder Immobilienbesitzer*innen direkt an die Stadt Krefeld zu zahlen ist.
Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig. Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).
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Ansprechpartner
Grundbesitzabgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: grundsteuer@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
- grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Das Online-Formular kann am PC vollständig ausgefüllt werden, es ist jedoch vor dem Versand per Post an die untenstehende Adresse oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de handschriftlich zu unterschreiben. Die Faxnummer lautet 0 21 51 / 86 - 1740.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Die Grundsteuer wird durch die Steuerabteilung des Fachbereiches 21 von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und gegebenenfalls Wohnungs- oder Teileigentümern im Krefelder Stadtgebiet erhoben.
Seit Übertragung der Gebührenveranlagung auf den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.07.2018 wird die Grundsteuer zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben (Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst) über einen gemeinsamen Bescheid der Stadt Krefeld und des Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt. Dieser Bescheid enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, Ansprechpartnern und Adressaten von Rechtsbehelfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der eigenen Internetseite des Kommunalbetrieb Krefeld.
Antrag auf Änderung der Fälligkeit
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, dass sie jeweils für ein Kalenderjahr erhoben wird. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Beginn eines Jahres (= 1. Januar). Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend am 1. Juli eines jeden Jahres bezahlt werden. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.
Downloads
- Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer B
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld vom 19.06.2015
- Satzung über Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer
- Informationen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Grundsteuerreform
- Grundsteuer - 10.04.2018 - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes
- Grundsteuer Juni 2018 - Kleine Anfrage im Bundestag
Links
- Informationen zu den Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst
- Informationen zum Kommunalbetrieb Krefeld
- Datenschutzerklärung - Steuern und Abgaben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Krefeld