Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule

    Namen oder Adresse bei der Hochschule ändern

    Änderungen des Namens und/oder der Anschrift bei einer Hochschule

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, z.B. die Anschrift oder der Name (z.B. bei Heirat), teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.

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    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FH Münster - Service Office für Studierende (SOS)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hüfferstraße 27

    48149 Münster

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Studierendensekretariat

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgarten 3

    48149 Münster

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer Namensänderung müssen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise beilegen. Dies können beispielsweise sein: 

    • Kopie des Personalausweises-/Passes
    • Nachweis der Personenstandsänderung
    • Heiratsurkunde

     

    Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Formulare

    Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Anträge sind bei einer entsprechenden Änderung der persönlichen Lage möglich.  

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Änderungen bei der entsprechenden Servicestelle der Hochschule oder online vornehmen.

    Fristen

    Änderungen sollten Sie Ihrer Hochschule unverzüglich mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Kosten

    Ggf. können Kosten für die Ausstellung neuer Studierendenausweise/ Chipkarten anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de