Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der HochschuleOnline erledigen

    Namen oder Adresse bei der Hochschule ändern

    Änderungen des Namens und/oder der Anschrift bei einer Hochschule

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, z.B. die Anschrift oder der Name (z.B. bei Heirat), teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4bb25160a8855d621608eb785c69e9d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Regina-Pacis-Weg 3

    53113 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer Namensänderung müssen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise beilegen. Dies können beispielsweise sein: 

    • Kopie des Personalausweises-/Passes
    • Nachweis der Personenstandsänderung
    • Heiratsurkunde

     

    Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Formulare

    Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Anträge sind bei einer entsprechenden Änderung der persönlichen Lage möglich.  

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Änderungen bei der entsprechenden Servicestelle der Hochschule oder online vornehmen.

    Fristen

    Änderungen sollten Sie Ihrer Hochschule unverzüglich mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Kosten

    Ggf. können Kosten für die Ausstellung neuer Studierendenausweise/ Chipkarten anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de