Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
Namen oder Adresse bei der Hochschule ändern
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Eine Änderung des Namens / Personenstandes ist jederzeit über den Online -Antrag im internen HRW-Portal möglich.
Beschreibung
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, z.B. die Anschrift oder der Name (z.B. bei Heirat), teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bzgl. Namens-bzw. Personenstandsänderung: Amtlicher Nachweis der Änderung (z.B. Eheschließungsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts oder ähnl. Amtliches Dokument wie z.B. der Personalausweis), der in digitaler Form im Antrag der Hochschule hochgeladen werden muss. Beleg über die Zahlung der Gebühr für den neuen Studierendenausweis und oder des neuen NRW-Tickets inkl. dem Hochladen eines neuen Passfotos.
Formulare
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Antrag auf Änderung personenbezogener Daten
Voraussetzungen
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Bzgl. Namens-bzw. Personenstandsänderung ist der amtliche Nachweis zwingend erforderlich sowie die Zahlung einer Gebühr von 5 Euro für den neuen Studierendenausweis sowie 5 Euro für ein neues NRW-Ticket. Für den Druck des neuen Studierendenausweises wird ein neues Passbild des Studierenden benötigt.
Verfahrensablauf
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Über das HRW Portal wird ein Online Antrag gestellt. Nach Eingang des Antrages beim Servicemanagement wird bei der Namens-bzw. Personenstandsänderung das amtliche Dokument geprüft und die Namenänderung im Campus Management System durchgeführt. Es wird ein neuer Studierendenausweis sowie ein neues NRW Ticket erstellt und an den Studierenden postalisch gesendet. Nach erfolgter Änderung erhält der Studierende mit der Bewilligung des Antrages eine E-Mail, dass die Änderung vollzogen ist und sich nach einem Werktag die Hochschul-Email-Anschrift ebenfalls umstellt. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass der neu erstellte Studierendenausweis sowie optional, das neu erstellte NRW Ticket postalisch versendet werden. Die erfolgte Änderung wird dem Studierenden per E-Mail in Form der Bewilligung des Antrages zugesendet. Sollten Daten im Antrag fehlen oder nicht vollständig sein, wird der / die Studierende in Form der Ablehnung des Antrages darüber per E-Mail benachrichtigt.
Fristen
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Änderungen sind jederzeit möglich
Bearbeitungsdauer
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2-3 Werktage
Kosten
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Gebühr für neues NRW-Ticket (optional), Gebühr für neuen Studierendenausweis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
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