Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

    Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Pflegegeld stellt grundsätzlich eine Leistung einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung dar. Diese Leistungen sind vorrangig vor Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch zu nehmen.

    Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege leisten, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können.

    Das Pflegegeld dient in erster Linie der Anerkennung und der Motivation zur Aufrechterhaltung der Pflegebereitschaft von Angehörigen aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Daneben soll es den Pflegebedürftigen die Möglichkeit einräumen sich erkenntlich zu zeigen für kleinere Gefälligkeiten. Das Pflegegeld stellt keine Entlohnung oder Aufwandsentschädigung dar. Es ist vielmehr eine Geldleistung zur freien Verfügung des Pflegebedürftigen. Anspruchsinhaber ist die pflegebedürfte Person.

    Pflegegeld ist kein sozialhilferechtliches Einkommen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f1005d5c0da03a3447621ead0205b8e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe, Qualitätssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de