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    Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Pflegegeld stellt grundsätzlich eine Leistung einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung dar. Diese Leistungen sind vorrangig vor Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch zu nehmen.

    Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege leisten, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können.

    Das Pflegegeld dient in erster Linie der Anerkennung und der Motivation zur Aufrechterhaltung der Pflegebereitschaft von Angehörigen aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Daneben soll es den Pflegebedürftigen die Möglichkeit einräumen sich erkenntlich zu zeigen für kleinere Gefälligkeiten. Das Pflegegeld stellt keine Entlohnung oder Aufwandsentschädigung dar. Es ist vielmehr eine Geldleistung zur freien Verfügung des Pflegebedürftigen. Anspruchsinhaber ist die pflegebedürfte Person.

    Pflegegeld ist kein sozialhilferechtliches Einkommen.

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe, Qualitätssicherung

    Adresse

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    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

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    Technisch geändert am 26.05.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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