Sterbefallbeurkundung
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, kann sein Tod in ein deutsches Register nachbeurkundet werden. Gleiches gilt auch für Staatenlose, heimatlosen Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Der Tod eines Menschen während einer Reise auf einem Seeschiff, welches die Bundesflagge führt, wird beim Standesamt I in Berlin beurkundet. Der Tod auf Schiffen ohne Bundesflagge wird vom Standesamt des (letzten) Wohnsitzes des Verstorbenen beurkundet, mangels eines solchen ist ebenfalls das Standesamt I in Berlin zuständig.
Im Falle der Beurkundung eines Todes eines Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht gelten die oben beschriebenen Zuständigkeiten.
Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Es verstarb eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland, auf einem Seeschiff oder war Angehöriger der ehemaligen Deutschen Wehrmacht.
Rechtsgrundlage(n)
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person ( gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die notwendigen Dokumente werden - in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen beim Standesamt eingereicht. Wenn die Beurkundung abgeschlossen ist, können die Dokumente und die auszustellenden Sterbeurkunden abgeholt werden.
Fristen
Hinweise für Goch
Für die Nachbeurkundung des Sterbefalles einer im Ausland verstorbenen Person gibt es keine Frist.
Der Tod auf einem Seeschiff muss dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt werden. Letzterer fertigt über den Tod eine Niederschrift für das beurkundende Standesamt.
Eine Frist für die Beurkundung von Sterbefällen von Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht besteht ebenfalls nicht. Die Vorgehensweise ist von weiteren Faktoren (Ort des Todes) abhängig.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
Kosten
Hinweise für Goch
- Es können Gebühren anfallen.
- Sterbeurkunde : 10,00€
- jede weitere Urkunde: 5,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Für die Sterbefallbeurkundung einer in Goch verstorbenen Person werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Über die Todesbescheinigung und die Sterbefallanzeige hinaus sind dies mindestens die Geburtsurkunde, die Urkunde(n) hinsichtlich Eheschließungen/Lebenspartnerschaften und deren möglicher Auflösung, Wohnsitznachweis, Ausweisdokument.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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