Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für Schäden an Gebäuden beantragen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.06.2023