Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wenn öffentlciher Verkehrsraum für private Zwecke ( z.B. Haushaltsumzug, Container etc.) mit Halteverboten freigehalten werden muss, so muss hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
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Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
Datum, Ort und Zeitraum, wo und wann das Halteverbot gelten soll
Formulare
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Voraussetzungen
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Einreichung des vollständigen Antrages
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag ist 2 Wochen vor Beginn des Halteverbotes einzureichen.
Bearbeitungsdauer
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Eine Woche
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Antragssteller ist für die Beschaffung, Aufstellung und Abbau der amtlichen Verkehrszeichen verpflichtet
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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