Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Grundsätzlich gilt: Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.
Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken, etc.:
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. muss bei der Gemeindeverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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