Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
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Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist daher mit ausreichend Vorlauf einzureichen.
Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Haltverbote selber sind z.B. über eine Umzugsfirma oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung aufzustellen. Unter Umständen kann das Material jedoch beim städtischen Bauhof in der Ferdinandstraße kostenpflichtig ausgeliehen und abgeholt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Absprache unter Tel. 02202/14-2769 erforderlich.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Neben einer Grundgebühr von 25,00 Euro wird ein Tagessatz von 1,00€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Tatessatz auf 2,00€ pro Kalendertag. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen