Parkplatzabsperrung für Umzug HalteverbotszoneOnline erledigen

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist daher mit ausreichend Vorlauf einzureichen.

    Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Haltverbote selber sind z.B. über eine Umzugsfirma oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung aufzustellen. Unter Umständen kann das Material jedoch beim städtischen Bauhof in der Ferdinandstraße kostenpflichtig ausgeliehen und abgeholt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Absprache unter Tel. 02202/14-2769 erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Neben einer Grundgebühr von 25,00 Euro wird ein Tagessatz von 1,00€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Tatessatz auf 2,00€ pro Kalendertag. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de