Ausnahmegenehmigung Parken
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.
Es handelt sich hierbei insbesondere um:
- Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
- für die Anlieferung von Materialien
- für das Befahren der Fußgängerzonen
Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.
Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.
Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verkehrsregelung Krefeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Fristen
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Die Bearbeitungszeit von cirka 15 Werktagen ist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
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- 14 Tagen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Kosten
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- für einen Tag: 25,00€
- für zwei Tage: 35,00€
- für eine Woche: 50,00€
- für einen Monat: 80,00€
- bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle: 15,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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