Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Das Wahlergebnis der Europawahl vom 9. Juni 2024 sowie die Einzelergebnisse aus den Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke können Sie in der Linksammlung einsehen.
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Ansprechpartner
1.1.1 Kommunale Angelegenheiten, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-0
Fax: 05772 8011
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Voraussetzungen
Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.
Fristen
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Die Versendung von Briefwahlunterlagen ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
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