Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wahlen sind ein Grundbaustein der Demokratie, weil jeder Bürger durch die Wahlen seine Interessen vertreten und wiedergeben kann.
In der Regel sind die Kommunen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die organisatorische und rechtsfehlerfreie Durchführung dieser Prozesse verantwortlich.
Diesen Ansprüchen stellt sich das engagierte Team des A 10 - Hauptamt und Steuern.
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum NRW Landtag, zum Rat der Stadt, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl des Integrationsrates und die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Möchten Sie sich als Wahlhelfer*in melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Zentraler Service Abt. 10.1 - A 10 Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
Fax: 02406 12954
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Voraussetzungen
Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
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