Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen.
    Für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte sind die Nutzungsberechtigten für die Standsicherheit und damit für die Unterhaltung einer Grabanlage (z. B. Grabmal, Einfassungen; Abdeckplatten) verantwortlich. Rechtlich gesehen gelten Grabanlagen als Bauwerke und sind nach den Regeln der Baukunst zu errichten. Nach der Friedhofssatzung ist die TA-Grabmal als technisches Regelwerk für die Prüfung der Standsicherheit vorgeschrieben. Die TA-Grabmal reduziert die für das Bauwesen gültigen DIN-Vorschriften auf das für den Friedhof notwendige Maß. 
     
    Vor der Errichtung bzw. Änderung einer Grabanlage ist die Zustimmung des Friedhofsträgers erforderlich. Der Friedhofsträger kann den Antrag auf Zustimmung zur Grabmalerstellung nur bearbeiten, wenn vollständige und prüffähige Antragsunterlagen vorhanden sind.

     

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Antrag auf Zustimmung Grabmal und sonst. Anlagen, Anzeige sicherheitsrelevante Daten, Abnahmebescheinigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    • Informationen zur Errichtung bzw. Änderung v. Grabanlagen
    • Grabanlage - Sicherheitsrelevante Daten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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