Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    In den Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter.

    Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:

    • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
    • die Benutzung der Friedhofskapelle
    • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
    • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
    • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
    • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
    • die Führung von Gräberkarteien und -karten
    • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
    • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.

    Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.3 Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: friedhofswesen@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
    • ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de