Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
In den Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter.
Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:
- die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
- die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
- die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
- die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
- die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
- die Führung von Gräberkarteien und -karten
- Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
- Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.
Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
- ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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