Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Friedhöfe sind Ruhestätten der Verstorbenen und dienen der Trauerbewältigung der Lebenden. Gleichzeitig sind sie Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung. Darüber hinaus sind sie für die Kulturgeschichte der Stadt von besonderer Bedeutung.

    Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, die nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden darf. Man unterscheidet zwischen städtischen und kirchlichen Friedhöfen. In Deutschland gilt die Bestattungs- und Friedhofspflicht.

    In der Blomberger Kernstadt und den Ortsteilen sind insgesamt elf Friedhöfe vorhanden. Das sind:

    • Friedhof Kernstadt
    • Friedhof Brüntrup
    • Friedhof Cappel
    • Friedhof Dalborn
    • Friedhof Donop
    • Friedhof Eschenbruch
    • Friedhof Höntrup
    • Friedhof Istrup
    • Friedhof Reelkirchen
    • Friedhof Tintrup
    • Friedhof Wellentrup

    Erdbestattungen und Urnenbestattungen sind auf allen Friedhöfen möglich. Auf dem Friedhof in der Kernstadt existieren zudem ein Grabfeld für Sternenkinder, Urnenrasengräber, halbanonyme Rasengräber und anonyme Reihengrabstätten sowie eine Urnenstelenanlage. Ähnliche Urnenstelenanlagen sind auch auf den Friedhöfen in Cappel und Istrup vorhanden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Für eine Bestattung müssen

    • eine Sterbeurkunde bzw. die Sterbefallbescheinigung des Standesamtes in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist
    • ein Auftrag für die Bestattungsleistungen
    • ein Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

    bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de