Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Datteln

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Genehmigung eines Grabmals

    Besteht der Wunsch, ein Grabmal aufzustellen, gibt es für die Errichtung bestimmte Vorgaben über Material, Gestaltung und Ausmaß. Die Errichtung und jede Änderung eines Grabmals bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Nähere Informationen können der Friedhofssatzung entnommen werden.

    Der Antrag kann schriftlich oder online über das Serviceportal eingereicht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_074b631ecbcb19622b0689a65378d03e

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Amandusstraße 61

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/31007

    E-Mail: friedhof@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Datteln

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de