Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Der Tod ist ein sensibles Thema. Ist ein geliebter Mensch verstorben, müssen plötzlich zahlreiche Fragen und Aufgaben bewältigt werden. Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Welche rechtlichen und finanziellen Fragen sind zu regeln? Statt in Ruhe trauern zu können, sind kurzfristig viele Entscheidungen zu treffen. Die hier zusammengestellten Informationen sollen Ihnen dabei helfen und anregen, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.

    Zudem bieten wir Ihnen zu folgenden Themen weitere Informationen:

    Die Friedhofssatzung der Stadt Baesweiler regelt die Benutzung der Friedhöfe (Bestattungsvorschriften, Gestaltung der Grabstätten mit Grabmalen, gärtnerische Herrichtung usw.), während die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren die Gebühren (Kosten der Grabstätten, Bestattungsgebühren, Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen, Nutzung von Leichenzellen, Aufbahrungs- und Trauerhallen, Genehmigung von Grabmalen usw.) festlegt. Sowohl die "Friedhofssatzung" als auch die "Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren" finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung".

    Mit der Bestattung wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsunternehmen kann mit dem zum Download bereitgestellten Vordruck bevollmächtigt werden, die Bestattung bei der städtischen Friedhofsverwaltung zu bestellen und das Nutzungsrecht für eine Grabstätte zu erwerben.

    Soll die Grabstätte mit einer Grabeinfassung, Grabmal, (Teil-)Abdeckung oder einer Gedenktafel versehen werden, ist die Genehmigung dafür bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

    Wer ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben hat, kann (und sollte) vorsorglich für den eigenen Todesfall vertraglich regeln, wer das Nutzungsrecht übernimmt. Der Vertrag kann zu Lebzeiten zu einem bestimmten Termin oder sofort in Kraft treten oder erst bei Eintritt des Todes des bisherigen Nutzungsberechtigten.

    Der Vertrag wird an die Friedhofsverwaltung geschickt, damit dort sofort bekannt ist, wer die Grabstätte übernehmen soll.

    Informationen zur Grabgestaltung und Grabpflege

    Reihen-, Urnenreihen-, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten können individuell - nach den Richtlinien der Friedhofsatzung - gestaltet werden. Dann besteht die Pflicht zur regelmäßigen Pflege der Grabstätte.

    Eine Alternative zur individuellen Gestaltung sind die Grabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung, die sog. amerikanische Bestattung. Diese sind ebenerdig - und soweit vorhanden - in den dafür vorgesehenen Kiesstreifen mit einer Gedenktafel nach den Vorgaben der Friedhofssatzung zu versehen. Ihre Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

    Eine weitere "pflegefreie" Bestattungsmöglichkeit bietet die Beisetzung von Aschen in einer Urnenkammer. Die Verschlussplatte ist im Rahmen der Friedhofssatzung mit einer Beschriftung zu versehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cd69a97a323a2c13440092d949d96019

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

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