Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Hier finden Sie einen Antrag zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sowie die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf.

    Weiterhin stehen Ihnen die rechts aufgeführten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:

    • Auskunft über aktuelle Friedhofsgebühren und Grabarten
    • Koordinierung und Abwicklung der Bestattungen bis zur Erstellung des Gebührenbescheides
    • Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Grabanlagen
    • Erstellung des Gebührenbescheides
    • Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen auf vorzeitige Einebnung von Grabstätten
    • Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen auf Erwerb von Grabstellen zu Lebzeiten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_60a8b4c2d62e6ef0507fcc5258ed9285

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 60 - Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    • Ein genehmigtes und aufgestelltes Grabmal darf ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung nicht verändert oder zur Änderung entfernt werden; auch die Entfernung des Grabmals muss die Friedhofsverwaltung genehmigen.
    • Die Zeichnungen sind mit genauen Zahlen über die tatsächlichen Maße zu versehen. Maßstäbliche Zeichnungen müssen ebenfalls eingeschriebene Maßzahlen enthalten.
    • Für die Standsicherheit eines Grabmals haftet grundsätzlich der/die Besteller/in bzw. Nutzungsberechtigte der fraglichen Grabstelle. Das Grabmal ist mit dem Sockel durch Metalldübel zu verbinden.
    • Für die Aufstellung von Grabmälern gelten die Bestimmungen der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Verbindung mit der "Richtlinie zum Versetzen und Prüfen von Grabmalanlagen" des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes (BIV). Zur Vermeidung von Nachteilen und Weiterungen empfiehlt es sich, sich vor der Bestellung von Grabmälern die genaue Kenntnis dieser Bestimmungen zu verschaffen.
    • Die Aufstellung des Grabmals darf erst vorgenommen werden, wenn der eingereichte Antrag genehmigt und die Genehmigungsgebühr bezahlt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de