Abbruchgenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Wenn Sie Ihre Beseitigungsanzeige digital einreichen möchten, füllen Sie das Formular für die Beseitigungsanzeige, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden die Beseitigungsanzeige online an die Bauaufsicht.
Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.
Hinweis:
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anzeigen oder Anträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anzeigen und Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.
Allgemeine Informationen zur Beseitigung finden Sie hier.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige der Beseitigung benötigen Sie:
- die Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll (s. Formular)
- ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
- Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
- Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG
Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist.
Wenn Sie für verfahrensfreie Beseitigungen beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, benötigen Sie zusätzlich:
- die Bezeichnung des Beseitigungsvorhabens,
- eine Beschreibung der zu beseitigenden baulichen Anlagen nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Beseitigungsvorgangs mit Angabe der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und
- Angaben über den Verbleib des Beseitigungsmaterials
- Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung
Formulare
Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW
Voraussetzungen
- Um von Ihrem Wahlrecht, das Baugenehmigungsverfahren durchführen zu lassen, Gebrauch machen zu können, muss es sich um eine in § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 aufgeführte verfahrensfreie Beseitigungsmaßnahme handeln.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
- Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Beseitigungsantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Beseitigungsantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu beteiligen sind.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Beseitigungsantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
der Bauantrag wird abgelehnt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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