Abbruchgenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für die Beseitigung von Anlagen und Gebäuden brauchen Sie seit Inkrafttreten der neuen Bauordnung für Nordrhein-Westfalen im Januar 2019 keine Baugenehmigung mehr. Der Begriff der "Beseitigung" schließt den des Abbruchs mit ein und bezeichnet ausschließlich die vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.
Für die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen wurde jedoch eine Anzeigepflicht eingeführt. Sie besteht ausschließlich für:
- nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2 bis 5
- grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
- sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.
Eine Erläuterung der Gebäudeklassen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie:
- Ein teilweiser Abbruch eines Gebäudes ist keine Beseitigung, sondern eine baugenehmigungspflichtige Änderung. Sie müssen einen Bauantrag stellen.
- Mit den Abbrucharbeiten beginnen dürfen Sie frühestens einen Monat nachdem wir Ihnen die Vollständigkeit Ihrer Anzeige bestätigt haben.
- Wir prüfen bei der Beseitigungsanzeige nur die Vollständigkeit der Unterlagen. Wir prüfen die Anzeige nicht inhaltlich. Ebenso prüfen wir nicht, ob der Beseitigung öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Verantwortung zur Einhaltung aller maßgeblichen Rechtsvorschriften liegt bei Ihnen.
- Wohnraum ist in Köln sehr knapp, darum bedarf die Beseitigung von Wohnraum in Köln grundsätzlich der Genehmigung. Er wird durch die städtische Wohnraumschutzsatzung geschützt. Hinweise dazu erhalten Sie auf unserer Seiten "Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot". Den Link finden Sie unter "Downloads und Infos".
- Auch müssen Sie umweltrechtliche Belange beachten. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz. Den Link dorthin finden Sie ebenfalls unter "Downloads und Infos". Falls Gutachten, zum Beispiel zum Boden- oder Artenschutz oder über Altlasten, erforderlich sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Umweltamt mit Verweis auf die bei uns gestellte Anzeige.
Besonders wichtig:
Sie müssen eigenständig prüfen, ob weitere Vorschriften betroffen sind und gegebenenfalls Genehmigungen beantragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das betroffenen Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt oder dort eine Erhaltungssatzung gilt. Gleiches gilt im Fall einer Veränderungssperre oder wenn ein städtebaulicher Entwicklungsbereich besteht. Möchten Sie Baudenkmäler beseitigen, müssen Sie ebenfalls eine Erlaubnis einholen.
Die Abbruchanzeige muss in schriftlicher Form mit Original-Unterschriften bei uns eingereicht werden. Wir benötigen ausschließlich die nachfolgend genannten Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Flurkarte
Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Gebäude oder baulichen Anlagen, die beseitigt werden sollen, markieren Sie bitte in der Flurkarte, indem Sie zum Beispiel die Abbruchkanten gelb nachzeichnen oder - Formular "Anzeige der Beseitigung von Anlagen"
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck, den Sie unter "Downloads und Infos" finden. Die Bauherrin oder der Bauherr muss unterschreiben. Bei einer nicht freistehenden baulichen Anlage muss eine qualifizierte tragwerksplanende Person im Formular benann - Standsicherheitsnachweis
Einen Standsicherheitsnachweis ("Statik") brauchen Sie nur, wenn eine angebaute, also nicht freistehende, bauliche Anlage beseitigt werden soll. Die Standsicherheit der verbleibenden Gebäude muss dann gewährleistet sein. Darum müssen Sie in diesen Fällen - Statistik Bauabgang
Die Beseitigung einer baulichen Anlage wird in der Statistik "Bauabgang" erfasst. Den Erhebungsbogen können Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausfüllen, das diese Aufgabe bundesweit wahrnimmt. Sie werden am Bildschirm durch
Formulare
Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW
Voraussetzungen
- Um von Ihrem Wahlrecht, das Baugenehmigungsverfahren durchführen zu lassen, Gebrauch machen zu können, muss es sich um eine in § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 aufgeführte verfahrensfreie Beseitigungsmaßnahme handeln.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
- Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Die Genehmigungsfreiheit und Anzeigepflicht von Abbrüchen wird im § 62, Absatz 3 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) thematisiert:
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Beseitigungsantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Beseitigungsantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu beteiligen sind.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Beseitigungsantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
der Bauantrag wird abgelehnt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023