Abwasser
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Unter Indirekteinleiter sind Einrichtungen zu verstehen, die ihr anfallendes Abwasser einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen und das vorbehandelte Abwasser anschließend in das Kanalnetz einleiten. Unter Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B. Fettabscheider in Gaststätten und Leichtflüssigkeits (Öl )-abscheider in Kfz-Betrieben oder Tankstellen zu verstehen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausgefüllte Erhebungsbögen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Landeswassergesetz,
Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom 2004 ),
Entwässerungssatzung der Stadt Detmold ( § 16, § 18 2010 ) 66.01
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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