Abwasser
Hinweise für Rietberg
Beschreibung
Hinweise für Rietberg
Grundsätzlich richtet sich die Schmutzwassergebühr nach der Frischwassermenge. Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) zugeführten Wassermengen abzüglich der auf dem Grundstück als verbraucht nachgewiesenen Wassermengen (z. B. Gartenbewässerung). Die dem Grundstück aus eigenen Anlagen zugeführten und die als Abzug geltend gemachten Wassermengen sind glaubhaft zu machen. Dazu ist der Einbau eines Wasserzählers erforderlich. Der nach Vorgabe der Kanalabgabensatzung ordnungsgemäße Einbau durch eine Fachfirma ist mit einer Einbauerklärung zu bestätigen.
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Ansprechpartner
Das Team für Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05244 986-32002
E-Mail: abgaben@stadt-rietberg.de
erforderliche Unterlagen
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Nachweis Zählerstand
Formulare
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Voraussetzungen
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Der Einbau der Messeinrichtungen ist fachgerecht vorzunehmen und nach Antragstellung des Gebührenpflichtigen von der Stadt Rietberg ggf. geprüft, abgenommen und registriert.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Abs. 4 der z. Zt. gültigen Kanalabgabensatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag für das Abrechnungsjahr ist spätestens bis zum 15.01. des folgenden Kalenderjahres zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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