Abwasser

    Abwasser

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wie setzt sich die Abwassergebühr zusammen?

    Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren. Sie werden für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems erhoben. Zahlungspflichtig ist jeweils der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, dessen Grundstück einen Anschluss an die Entwässerung besitzt.

    Für beide Gebührenarten werden jährlich auf Grundlage der erwarteten Kosten der Abwasserbeseitigung die entsprechenden Gebührensätze neu berechnet.

    Maßgeblich für die Berechnung der individuellen Gebührenhöhe ist bei der Schmutzwassergebühr die Menge Frischwasser, die aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung bezogen wurden. Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.

    Bei der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Fläche berücksichtigt, von der Niederschläge in das städtische Abwassernetz gelangen können. Die Quadratmeterzahl wird hierbei auf volle Quadratmeter abgerundet. Bei versickerungsfähig hergestellten Befestigungen und bei Dachbegrünungen werden jeweils nur 30 % der Fläche angerechnet.

    Gebühren: (ab 01.01.2024)

    Schmutzwassergebühr:

    • Abwasseranschluss bis einschließlich 1984 hergestellt: 2,84 Euro/m³
    • Abwasseranschluss nach 1984 hergestellt: 2,85 Euro/m³
    • Verschmutzungszuschlag, je nach Verschmutzungsgrad:
      - bis zu 800mg/l BSB5 0,02 Euro/m³
      - bis zu 1.200mg/l BSB5 0,05 Euro/m³


    Niederschlagswassergebühr:

    • 0,67 Euro/m²

     

    Zuständig für den Gebühreneinzug ist der  Fachbereich Finanzen - Abteilung Abgaben >>>.

    Schmutzwassergebühren: Herr Koschmieder

    Schmutzwassergebühren - Eigenwassergebühren: Frau Wilde

    Niederschlagswassergebühren: Frau Scharpenberg

     

    Zuständig für die Genehmigung, Unterhaltung und Überprüfung ist der Fachbereich Tiefbau - Abteilung Stadtentwässerung >>>.

    Verwaltung im Fachbereich Tiefbau: Verwaltung Tiefbau

    Kleinkläranlagen, Genehmigungen: Herr Kruck
    Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen: Herr Neufeld

    Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge: Herr Uhlemeyer

    Niederschlagswassergebühr: Frau Kuhn

    Abnahmen von Grundstücksentwässerungsanlagen,
    Beratung zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG,
    Wasserzähler bei privaten Hauswasserversorgungsanlagen: Herr Arhelger

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Eickhoffstr. 38/40

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2415

    Fax: 05241 82-2118

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Eickhoffstr. 38/40

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2415

    Fax: 05241 82-2118

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Abgaben - FB Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 54

    33330 Gütersloh

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    Technisch geändert am 22.08.2023

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    Deutsch

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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