Abwasser

    Abwasser

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. über eine technische Einrichtung (Rigole, Mulde, Teich usw.) zielgerichtet in den Untergrund ist erlaubnispflichtig. Welche Behörde ist sonst noch zuständig? Stadt-/Gemeindeverwaltung (siehe rechts). Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Private Vorhaben: Lindlar, Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt,Wiehl, Reichshof, Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen Herr Alteweier Engelskirchen, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach Herr Alteweier Gewerbliche Vorhaben: Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber Gummersbach Frau Lackner Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig Kommunale Vorhaben: Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth Frau Müller Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Herr Mach

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der Entwässerungsantrag ist mit den entsprechenden Antragsunterlagen über die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung für private Vorhaben und direkt für gewerbliche Einleitungen beim hiesigen Umweltamt vorzulegen. Bei Einleitung in den Untergrund sind die Aufnahmefähigkeit des Bodens und die schadlose Beseitigung durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen. Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser ist erlaubnisfrei. Die Einleitung muss nachteilsfrei und breitflächig erfolgen. Siehe Merkblätter / Vordrucke rechts im Bereich "Downloads".

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Leistung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de