Abwasser
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Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. über eine technische Einrichtung (Rigole, Mulde, Teich usw.) zielgerichtet in den Untergrund ist erlaubnispflichtig. Welche Behörde ist sonst noch zuständig? Stadt-/Gemeindeverwaltung (siehe rechts). Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Private Vorhaben: Lindlar, Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt,Wiehl, Reichshof, Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen Herr Alteweier Engelskirchen, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach Herr Alteweier Gewerbliche Vorhaben: Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber Gummersbach Frau Lackner Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig Kommunale Vorhaben: Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth Frau Müller Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Herr Mach
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der Entwässerungsantrag ist mit den entsprechenden Antragsunterlagen über die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung für private Vorhaben und direkt für gewerbliche Einleitungen beim hiesigen Umweltamt vorzulegen. Bei Einleitung in den Untergrund sind die Aufnahmefähigkeit des Bodens und die schadlose Beseitigung durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen. Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser ist erlaubnisfrei. Die Einleitung muss nachteilsfrei und breitflächig erfolgen. Siehe Merkblätter / Vordrucke rechts im Bereich "Downloads".
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Leistung ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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