Abwasser

    Abwasser

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    In Kfz-Betrieben, an Tankstellen oder an Fahrzeugwaschplätzen entsteht durch den Umgang mit Treibstoffen, Ölen, Fetten usw. mineralölhaltiges Abwasser. Bevor dieses in die Kanalisation eingeleitet wird, muss das Abwasser zunächst vorgereinigt werden. Dazu ist der Einbau einer Abscheideanlage und eine Genehmigung zur Indirekteinleitung von mineralölhaltigen Abwasser der Unteren Wasserbehörde erforderlich. 

    Als relativ einfache Reinigungsmöglichkeit bietet sich ein Benzin- oder Koaleszenzabscheider an. Dabei wird das Schwerkraftprinzip ausgenutzt - Mineralöl ist leichter als Wasser, weshalb dieses sich nach einer Beruhigungszeit von dem Wasser trennt und anschließend abschöpfen lässt. Wird mit einem Hochdruckgerät und mit Reinigungsmitteln gearbeitet, können Emulsionen (relativ stabile Wasser-Öl-Mischungen) entstehen, die sich ohne Weiteres nicht mehr trennen.  Dann wird der Einsatz eines Koaleszenzabscheiders (Koaleszenz = Verbindung) erforderlich, bei dem sich die im Wasser befindlichen Tröpfchen an dem Kunststoffmaterial anlagern, sich dort sammeln/verbinden und sich dann abtrennen lassen. 

    Werden Abscheider betrieben, ist alle fünf Jahre eine Funktions- und Dichtigkeitsüberprüfung erforderlich. Diese wird von Fachfirmen angeboten. Details über die Art und Dauer der Prüfung finden sich in der DIN 1999 Teil 100.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c80111b8de3d8da913fa5c5f66bc54d8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Technischer Umweltschutz Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-17012

    Fax: 02271 83-27010

    E-Mail: 70@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • ausgefüllter Antragsvordruck 
    • Übersichtsplan (z. B. Kopie aus dem Stadtplan) mit Kennzeichnung des Betriebes
    • Katasterauszug (unbeglaubigt) mit Kennzeichnung des Grundstückes
    • Lageplan mit Darstellung des Leitungsverlaufs von den Abwasseranfallstellen über die Abwasserbehandlungsanlage bis zur öffentlichen Kanalisation 
    • allgemeine Betriebsbeschreibung und Erläuterung der Waschtätigkeiten 
    • Bemessung der Abscheideanlage gemäß der DIN EN 858 
    • Angabe der Abwassermenge 

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Bearbeitungszeit für einen vollständig vorgelegten Antrag beträgt ca. 12 Wochen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de