Abwasser
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.
In die Zuständigkeit fallen u.a.:
- ca. 119 km Mischwasserkanäle
- ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
- ca. 1,6 km Regenwasserkanäle
- 3 Regenüberlaufbecken
- 6 Regenrückhaltebecken
- 5 Pumpwerke
Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 - 0.
Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".
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Ansprechpartner
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baesweiler
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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