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    Gesundheitszeugnis

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Mündliche und schriftliche Belehrung über die Mitwirkungspflicht eines Arbeitnehmers beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln.

    Wer benötigt eine Belehrung?

    1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:

    • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    • Eiprodukte
    • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
    • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
    • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
    • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
    • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

    und dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

    2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a637ea33eae0af2280c3e1fc9f99a10b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infektions- und Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 32

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3562

    E-Mail: ifsg-belehrung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Formen der Antragstellung

    Die antragstellende Person muss zur Belehrung persönlich erscheinen! Eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-3562 ist notwendig.

    Telefonische Anmeldungen sind möglich:

    Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 12.30 Uhr
    Donnerstag 14.00 bis 15.30 Uhr

    Im Zuge der telefonischen Anmeldung erhalten Sie einen Termin. Die Belehrung findet dann in schriftlicher und mündlicher Form (Film) statt.

    Die mündliche und schriftliche Belehrung erfolgt in deutscher Sprache. Sollte diese nicht ausreichend beherrscht werden, bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzt. Diese Begleitperson muss aufgrund der begrenzten Kapazitäten mit angemeldet werden. Es darf sich dabei gerne um Verwandte oder Bekannte handeln, nicht jedoch um Kinder.

    Bitte klären Sie im Vorfeld die Betreuung Ihrer Kinder ab. Kleinkinder können nicht an der Belehrung teilnehmen.

    Auf Wunsch kann ein Duplikat der Erstbelehrungsbescheinigung - sofern diese in Krefeld erfolgte - ausgestellt werden (Rückwirkend auf 10 Jahre). Klären Sie bitte vorab mit Ihrem Arbeitgeber, ob ein Duplikat/Zweitschrift akzeptiert wird.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 10 Minuten (Antragstellung )
    • 25 Minuten (Belehrung )

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Erstbescheinigung nach Tarifstelle 10.14.6 der AVwGebO: 25,00€
    • Zweitschrift (Duplikat der Erstbescheinigung) nach Tarifstelle 30.5 der AVwGebO: 15,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de