Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Der Fachdienst Soziale Dienste (Jugendamt) kann die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes durch eine Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft übernehmen, wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können.
Diese Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft tritt ein, wenn die elterliche Sorge teilweise oder vollständig durch eine gerichtliche Entscheidung eingeschränkt wird.
Eine gesetzliche Vormundschaft besteht insbesondere während der Minderjährigkeit der Mutter eines Kindes.
Das Jugendamt ist dann als Vormund gesetzlicher Vertreter des Kindes und vertritt dessen Interessen.
Zu den Aufgaben eines Vormunds gehören zum Beispiel die Vaterschaftsfeststellung, Geltendmachung von Unterhalt, Verfolgung von Erbansprüchen, Mitwirkung im Adoptionsverfahren, Vermögensverwaltung, Beantragung von laufenden und einmaligen Leistungen zum notwendigen Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen