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    Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Bei den Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) handelt es sich um Einrichtungen zur Abwasserbehandlung. Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und damit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.

    Bau- und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.

    Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind nur solange zulässig, bis das der Anschluß an den städtischen Schmutzwasserkanal möglich wird.

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de