Ausbildungsförderung BewilligungOnline erledigen

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.

    Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.

    Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de