Ausbildungsförderung Bewilligung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung
Manuela Lorbach (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr) Susen Keuer (Di. - Mi.: 8.30 - 12.00 Uhr) Tünde Wiebe (Mi. - Do.: 8.30 - 15.30 Uhr)Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Formulare
Hinweise für Euskirchen
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Voraussetzungen
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Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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