Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
    Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.

    Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

     

    Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen

    Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung

    Manuela Lorbach (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr)     Susen Keuer (Di. - Mi.:  8.30 - 12.00 Uhr)     Tünde Wiebe (Mi. - Do.: 8.30 - 15.30 Uhr)    

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1462044b8f9b55b796ff63c4fbfdf354

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de