Wohngeld

    Wohngeld

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Preußisch Oldendorf. 

    Gegebenenfalls ist mit längeren Bearbeitungzeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen.

    Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Online kann über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden (siehe Link unter "Weitere Informationen").

    Bitte beachten Sie, dass die Anträge an die Stadt Preußisch Oldendorf nur für Personen wohnhaft im Stadtgebiet gültig sind.

     

    Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten , erhalten wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert auf der Basis der sog. Wohngeldformel berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau den sog. Mietenstufen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e4dcb1ca6fe0adf7733c35db6ca8ac4a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Preußisch Oldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05742/9311-0

    Fax: 05742/5680

    E-Mail: info@preussischoldendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab: dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts der Anzahl der Personen die in Ihrem Haushalt leben Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümern der monatlichen Belastung. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen in denen Wohnkosten bereits enthalten sind z. B.: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einzelheiten , erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dort erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular. In der Regel sind die Anträge auch online verfügbar. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person zu stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet alle Änderungen die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen sowie einen anonymisierten Wohngeldproberechner erhalten Sie mit einem Klick auf die u.a. Verlinkung zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).

    Wohngeldrechner

    Schritt für Schritt zum Wohngeld

    Links http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf [http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de