Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Leopoldshöhe
Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.
Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Alleinstehende Studenten und Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leopoldshöhe
Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld bei der Wohngeldstelle im Leopoldshöher Rathaus und online. Zur Zeit ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Leopoldshöhe
Beim Bezug von Wohngeld ist es in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Wenn andere Sozialleistungen nach dem SGB bezogen werden, kommt es auf den Einzelfall an. Für genauere Auskünfte steht unsere Wohngeldstelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leopoldshöhe
Verfahrensablauf
Hinweise für Leopoldshöhe
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle im Leopoldshöher Rathaus und online.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und Sie können hier Wohngeldanträge auch online stellen.
Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich im Zweifelsfall eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023