Wohngeld

    Hinweise für Höxter

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter)

    oder zur Belastung (für selbstgenutztes Eigentum).

    Die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen werden bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten finanziell unterstützt.

    Ein Antrag auf Mietzuschuss ist nur möglich, wenn Sie Mieterin/Mieter oder Untermieterin/Untermieter sind.

    Die Gewährung von Wohngeld erfolgt wohnungsgebunden. Bei einem Umzug ist entsprechend ein neuer Wohngeldantrag zu stellen.

    Ein Lastenzuschuss wird nur für den Wohnraum des Lebensmittelpunkts gewährt, ein Wohngeldbezug für anderes Wohneigentum ist nicht möglich.

    Auf dem Serviceportal GemeinsamOnline erhalten Sie alle Informationen zum Wohngeldantrag und haben die Möglichkeit Ihren Antrag online an die Wohngeldstelle zu übermitteln.

    Informationen zur Wohngeldreform 2023

    Zweiter Heizkostenzuschuss
    Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
    Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
    In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

    Wohngeldreform 2023
    Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
    Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
    Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

      Informationen zur Wohngeldreform 2023 (Englisch)

    Second Heating Cost Subsidy
    Housing benefit recipients get a further heating allowance in response to rapidly rising energy prices.
    The requirement for heating cost subsidy recipients ist hat they received housing benefit for at least one month between September and December 2022. The heating cost subsidy is graded according to the size of the household:

    • for one person 415 euros
    • for two people 540 euros
    • for each additional person 100 euros.

    In Northrhine Westfalia the lump sum is expected to be paid out at the end of January. All those entitled will receive the heating cost subsidy automatically, so a separate application will not be necessary.


    Housing Benefit Reform 2023
    The housing benefit reform will come into force at the 1st of January 2023. Owing to this reform the number of people entitled to housing benefit will increase considerably.
    Unfortunately housing benefit recipients will have to wait for their claims to be processed due to an expected rush of applications, because local autorities will have to manage this large number with the existing staff. Citizens will not lose their claim, because housing benefit is calculated retrospectively from receipt of the application.
    From mid-Dezember onwards you can estimate how much housing benefit you will receive by filling out a housing benefit calculator (www.wohngeldrechner.nrw.de), then you can submit your application.

      Informationen zur Wohngeldreform 2023 (Türkisch)

    ısıtma ödeneği
    Konut yardımı alanlar, enerji maliyetlerindeki keskin artışı telafi etmek için ek bir ısıtma gideri sübvansiyonu alırlar.
    Isınma yardımı, Eylül - Aralık 2022 aylarının en az birinde konut yardımı alan tüm konut yardımı alıcılarına ödenecektir. Isınma yardımı hanedeki kişi sayısına göre derecelendirilir ve tek kişilik haneler için 415 avro, iki kişi için 540 avro tutarındadır. Her ilave kişi için 100 Euro eklenir.
    Kuzey Ren-Vestfalya'da tek seferlik ödemenin 2023 Ocak ayının sonunda ödenmesi bekleniyor. Başvuruya gerek yoktur, ısınma gideri desteği devlet tarafından hak sahibine otomatik olarak ödenir.


    konut yardımı reformu
    1 Ocak 2023'te, konut yardımı reformu 2023 yürürlüğe girecek ve önemli ölçüde daha fazla insanın konut yardımı talep etmesine olanak tanıyacak.
    Bununla birlikte, konut yardımı yetkilileri, mevcut personel ile gelen çok sayıda yeni başvuruyla ilgilenmek zorunda olduğundan, daha uzun işlem süreleri beklenebilir. Konut yardımı başvurunun alındığı tarihten itibaren geriye dönük olarak hesaplandığından, vatandaşlar hiçbir hak kaybına uğramaz.
    Aralık ayının ortasından itibaren, konut yardımı hakkınız olan miktarı hesaplamak için eyaletin konut yardımı hesaplayıcısı www.wohngeldrechner.nrw.de'yi kullanabilir ve ardından konut yardımı başvurusunda bulunabilirsiniz.

     

    Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten , erhalten wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert auf der Basis der sog. Wohngeldformel berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau den sog. Mietenstufen.

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    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    45 Soziales und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Höxter - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271/965-0

    Fax: 05271/37926

    E-Mail: info@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Formulare

    Hinweise für Höxter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Höxter

    Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt.

    Die Höhe des zu bekommenden Wohngeldes richtet nach den Kriterien:

    • die Haushaltsgröße
    • das monatliche Gesamteinkommen
    • die Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

    Mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW wird Ihr individueller Anspruch anhand der Kriterien errechnet.

    Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab: dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts der Anzahl der Personen die in Ihrem Haushalt leben Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümern der monatlichen Belastung. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen in denen Wohnkosten bereits enthalten sind z. B.: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einzelheiten , erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dort erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular. In der Regel sind die Anträge auch online verfügbar. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person zu stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

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    Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird von Beginn des Antragsmonats an, in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten, gezahlt. Nach Ablauf der zwölf Monate ist ein neuer Antrag zu stellen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Höxter

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet alle Änderungen die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Höxter

    Links http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf [http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de