Wohngeld

    Wohngeld

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rietberg

    Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

    Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.

    Hinweis:
    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

    • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
    • verschiedene andere Sozialleistungen.

    Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

    Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e2fe00b6e8426d7b5494b46d5970fa24

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Das Team der Wohngeld-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rügenstraße 1

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05244 986-35001

    E-Mail: wohngeld@stadt-rietberg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rietberg

    • Wohngeldantrag
    • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
    • Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
    • Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z. B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rietberg

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
    • der Höhe des Familieneinkommens und
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

    Wohngeldrechner
    Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeldrechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie infrage kommen könnte. 
    Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rietberg

    Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Wohngeldrechner mit anschließender online-Beantragung
    • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post.
      Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
    • Antragsformulare in Papierform

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Rietberg

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rietberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de