Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Düren
Mietzuschuss/ Lastenzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieter*in als Mietzuschuss, für Inhaber*in von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Anträge an die Stadt Düren sind nur für Personen wohnhaft im Stadtgebiet Düren gültig. Sind Sie im Kreisgebiet Düren gemeldet, ist die Kreisverwaltung Düren für Ihr Anliegen zuständig.
Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus):
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Erklär-Video und weitere Informationen
Antragsstellung und eigene Prüfung vorab
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie im Flyer "Schritt für Schritt zum Wohngeld". Diesen finden Sie rechts in den Downloads.
Prüfen Sie über den Wohngeldrechner-NRW Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz unverbindlich vorab.
Ihren Antrag auf Wohngeld können Sie (möglichst nach einer ersten Information über einen möglichen Anspruch) über unsere Onlinedienstleistung digital stellen. (Verlinkung in der rechten Spalte)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohngeldstelle@dueren.de
erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:
- Mietvertrag,
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B.
Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Düren
Wohngeld können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
Rechtsgrundlagen
§§ 7, 26 SGB I und § 1 Wohngeldgesetz
Hinweis zum Antrag auf nichtleitungsgebundene Brennstoffe
Bürger, welche nicht im Bezug der Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII sind, können beim das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die finanzielle Hilfe zu den Heizkosten für Pellets, Heizöl und Flüssiggas beantragen. Hierzu gibt es folgenden Link:
Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas | MHKBD.NRW.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düren
Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Wohngeld wird u.a. versagt,
- für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, deren Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungshilfe nach §§ 56, 116 Abs. 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) dem Grunde nach zustehen;
- wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. Hotel- oder Schlafplätze);
- wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023
Stichwörter
Hinweise für Düren